Frage: Wie soll ich meinen Klienten davon in Kenntnis setzen,
dass ich kein Arzt oder Heilpraktiker bin?
Doppelt hält besser: Der Klient sollte durch einen gut
sichtbaren Aushang informiert werden, aber zusätzlich die Unterrichtung
durch eine Unterschrift bestätigen. So kann man im
Zweifelsfall den Nachweis führen, dass man dein Klienten
korrekt informiert hat. Frage:
Ich soll keine Diagnosen mehr stellen? Dies ist
ein wichtiger Aspekt der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht
geht davon aus, dass das Heilen durch Handauflegen sich dadurch
auszeichnet, dass vom Behandler keine Diagnosen gestellt werden und ihn
gerade das vom Arzt oder Heilpraktiker unterscheidet. Es
dürfen also keine Diagnosen gestellt werden, weder
medizinische Diagnosen noch solche „feinstofflicher
Art“ wie z.B. „Da haben Sie ein blockiertes
Chakra“. Frage: Aber
Bachblüten kann ich doch empfehlen, oder?
Nein, auch das Geben oder Verschreiben von Medikamenten jeglicher Art
setzt eine Diagnose in irgendeiner Weise voraus. Dabei ist es egal, ob
die Medikamente apothekenpflichtig sind oder in der Natur wachsen. Man
sollte sich in seiner Tätigkeit als Behandler ohne
Heilpraktikererlaubnis eher an dem Bild eines Seelsorgers orientieren,
der ja auch keine Tees ausgibt. Frage:
Darf ich mich jetzt Heiler nennen?
Ja, es ist jetzt nicht mehr notwendig. sich durch
„Umbenennungen“ vor rechtlichen Eingriffen zu
schützen. Für den Klienten oder Patienten muss nur
klar sein,
dass man kein Arzt oder Heilpraktiker ist. Man kann sich also ohne
Probleme „Heiler“ nennen. Das
vollständige Urteil kann abgerufen werden unter: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html
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